Wohnungs- und Teileigentum

Berlin-Friedenau

Kirche "Zum Guten Hirten"

im Herbst 2013

 

Unsere Grundleistungen im Überblick:

 

Leistungen nach (§§ 27 und 28 WEG)

  • Erstellung einer Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
  • Kalenderjährlich Vorlage eines Wirtschaftsplanes
  • Haltung der Gelder getrennt vom Firmenvermögen
  • Einmal jährlich Einberufung und Durchführung einer Versammlung der Wohnungseigentümer
  • Durchführung von Beschlüssen und Durchsetzung der Hausordnung
  • Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung

Optimaler Service

  • Hausgeld- und Sachkontenbuchhaltung
  • Verzinsliche Anlage der Rücklagengelder
  • Regelmäßige Anwesenheit im Objekt
  • Ausführliche Vorinformation zur Eigentümerversammlung
  • Partnerschaftliche Kommunikation mit Eigentümern, Beirat, Lieferanten, Versorgern, Behörden, Hausbetreuern und Handwerkern
  • Vermittlung bei Spannungen im Objekt
  • Koordination und Kontrolle aller Geschäftspartner der WEG
  • Erstellung einer Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
  • Kalenderjährlich Vorlage eines Wirtschaftsplanes

Dienste, die sich bewährt haben

  • Abrechnung bis zum 30. Juni eines Jahres
  • Abrechnung nach BetrKV
  • Beiratspost
  • Beratung durch technisches und juristisches Fachpersonal
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