Unsere Grundleistungen im Überblick:
Leistungen nach (§§ 27 und 28 WEG)
- Erstellung einer Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
- Kalenderjährlich Vorlage eines Wirtschaftsplanes
- Haltung der Gelder getrennt vom Firmenvermögen
- Einmal jährlich Einberufung und Durchführung einer Versammlung der Wohnungseigentümer
- Durchführung von Beschlüssen und Durchsetzung der Hausordnung
- Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung
Optimaler Service
- Hausgeld- und Sachkontenbuchhaltung
- Verzinsliche Anlage der Rücklagengelder
- Regelmäßige Anwesenheit im Objekt
- Ausführliche Vorinformation zur Eigentümerversammlung
- Partnerschaftliche Kommunikation mit Eigentümern, Beirat, Lieferanten, Versorgern, Behörden, Hausbetreuern und Handwerkern
- Vermittlung bei Spannungen im Objekt
- Koordination und Kontrolle aller Geschäftspartner der WEG
- Erstellung einer Abrechnung nach Ablauf des Kalenderjahres
- Kalenderjährlich Vorlage eines Wirtschaftsplanes
Dienste, die sich bewährt haben
- Abrechnung bis zum 30. Juni eines Jahres
- Abrechnung nach BetrKV
- Beiratspost
- Beratung durch technisches und juristisches Fachpersonal